STATUTEN

(Version 2010)



§ 1 Name u. Bestand / Anschrift
§1.1 Unter dem Namen des Moto - Club Drifter
besteht im Sinne des Artikel 60 des schweizerischen Zivilgesetzbuches ein Verein.
§1.2 Die offizielle Anschrift lautet:
MC Drifter, Kalbermatter Carlo, Kupferboden 5, CH-3993 Grengiols/VS

§ 2 Gründung
§2.1 Der Moto-Club Drifter wurde am 03.03.2003 durch folgende Personen gegründet:
Grand Franz-Josef Bitsch, Wyssen Michel Susten, Kalbermatter Carlo Bitsch.

§ 3 Zweck des Vereins
Der MC – Drifter:
§3.1 -bezweckt die Kameradschaft aktiver u passiver Motorsportler.
§3.2 -bezweckt die Unterstützung jener Mitglieder welche aktiv lizenzierten Motorsport betreiben.
§3.3 -organisiert, wenn möglich, einen Motorsportanlass pro Jahr.
§3.4 Eine Änderung/Ergänzung des Vereinszwecks wird durch die GV Abgestimmt. (Einfaches Mehr)


§ 4 Rechtsgrundlage
§4.1 Soweit die vorliegenden Statuten keine Regelungen enthalten, finden die Bestimmungen des schweizerischen Vereinsrechts Anwendung.

§ 5 Mitgliedschaft
Erwerb der Mitgliedschaft:
§5.1 Das neue Mitglied hat sich an der GV selber vorzustellen, und erhält die Verpflegung offeriert.
§5.2 Über seine Aufnahme in den Verein entscheidet die GV.
Verlust der Mitgliedschaft / Austritt / Ausschluss
§5.3 Jedes Mitglied hat das Recht durch schriftliche Erklärung an der GV aus dem Verein auszutreten.
§5.4 In besonderen Umständen kann ein Mitglied durch die GV aus dem Verein ausgeschlossen werden. (z.B. Nichtbezahlen des Beitrages ect.)

§ 6 Beiträge
§6.1 Die Aufnahmegebühr beträgt Fr. 39.—
§6.2 Der Jahresbeitrag Fr. 60.—
§6.3 Für Mitglieder die der FMS / FMVs beitreten zusätzlich Fr. 66.—

§ 7 Stellung ausgeschiedener Mitglieder
§7.1 Mitglieder, die ausgetreten oder ausgeschlossen werden,
haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.


§ 8 Im Allgemeinen
§8.1 Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten,
wie sie in diesen Statuten umschrieben sind.


§ 9 Organisation
§9.1 Vereinsorgane sind die Generalversammlung (GV) und der Vorstand.

§ 10 Die Generalversammlung (GV)
§10.1 Die GV ist das oberste Vereinsorgan und beschliesst als solches in allen Angelegenheiten,
soweit durch Statuten nicht andere Organe als zuständig erklärt werden.
§10.2 Die GV wird vom Vorstand mindestens 10 Tage im Voraus schriftlich eingeladen.
Sie findet mindestens einmal Jährlich statt.


§ 11 Der Vorstand
§11.1 Der Vorstand wird für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt und besteht aus folgenden Mitgliedern: Präsident, Beisitzer, Kassier, Material-Chef.
§11.2 Dem Vorstand obliegt die gesamte Vereinsverwaltung.
Er vertritt den Verein nach Außen und sorgt für die Handhabung der Statuten.
§11.3 Dem Präsidenten obliegen im Besonderen die Vereinsversammlung zu leiten
und für die Befolgung der Statuten zu sorgen.
Bei Abstimmungen stimmt der Präsident nur bei Stimmengleichheit.
§11.4 Der Beisitzer unterstützt und berät bei Vorstandssitzungen.
§11.5 Der Kassier führt die Vereinskasse und erstattet alljährlich an der GV Bericht.
§11.6 Der Mat.Chef verwaltet das Club-Material und erstattet alljährlich an der GV Bericht.


§ 12 Vereinsauflösung
§12.1 Der Verein bleibt bestehen, solange ihm drei Mitglieder treu bleiben.

§ 13 Statutenänderungen
§13.1 Änderungen an den vorliegenden Statuten können an der GV beschlossen werden.

§ 14 Finanzen
§14.1 Der Verein muss sich finanziell selber tragen.
§14.2 Einnahmen sind der Jahresbeitrag die Aufnahmegebühr sowie Erträge aus div. Anlässen gem. § 1
§14.3 Der Jahresbeitrag wird unter § 5 beschrieben.


§ 15 Förderung der Aktivmitglieder
§15.1 Der VORSTAND bestimmt in welcher Weise Lizenzierte Aktiv-Mitglieder (RACER)
unterstützt werden, und erstattet alljährlich an der GV Bericht.
Bedingungen zur Unterstützung sind:
§15.2 Das Mitglied muss die FMS/FMVs Mitgliedschaft über den MC Drifter lösen.
§15.3 Das Mitglied muss eine gültige Jahres-Lizenz haben, und diese über den MC Drifter lösen.
§15.4 Das Mitglied muss sich an den Rennen als MC Drifter-Mitglied zu erkennen geben.
§15.5 Weitere Bedingungen und Auflagen werden zwischen dem Vorstand sowie dem Racer separat festgehalten.

§ 16 Ausflüge
§16.1 Bei Ausflügen sind grundsätzlich Partner willkommen.
§16.2 Bei mehrtägigen Ausflügen, ist die Verpflegung für Mitglieder gratis.
§16.3 Für Partner/Bekannte usw. wird generell eine Pauschale von Fr. 25.—/Ausflug verrechnet.
Dieser Betrag wird vom Mitglied geschuldet, welches Begleitet wird.
§16.4 Kinder bis 16 Jahre bezahlen Fr. 5.—/Ausflug.

§ 17 Statutenänderungen
§17.1 GV vom 04.12.2003: §5 Aufnahmegebühren, §15 Ausflüge
§17.2 GV vom 03.12.2004: Name, Logo §1 Wegfall der Bez. Oberwallis, §1 Wegfall der Klausel Max. Mitglieder,
§3.3 Wegfall der Bez. Oberwallis, §5 Wegfall der Klausel geheime Abstimmung, §5.4 Neu, §11.1 Ersatz des Aktuar durch Beisitzer, §11.4 Arbeiten des Beisitzer, §15 Anpassen der Klauseln, §16.2 Neu, §16.3 Neu, §16.4 Neu, §17 Neu.
§17.3 GV vom 02.12.2005: §1 Ergänzung „Anschrift“, §1.2 Neu, §6 Aenderung Titel, §11.1 Ergänzung Mat.Chef, §11.6 Neu, §11.7 Neu, §15 Wegfall von „finanzielle Mittel“, §15.1 „Die GV“ wird durch „den Vorstand“ ersetzt, §15.1 Ergänzung von: und erstellt ......... an der GV, §15.5 Neu.
§17.4 GV vom 01.12.2006: § 15.1 Ersetzen von Racing Team durch Racer, §16.3 erhöhen der Pauschale von Fr. 15.—auf Fr. 25.—